28.02.2025 09:30 | Landkreis

Deutschland erlässt Bundesweit Baum- und Gehölzschutz für Sommerhalbjahr

Bundesweit hat sich die Regierung entschieden, unsere Bäume und Gehölze während des Sommerhalbjahrs zu schützen. Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume und andere Gehölze zu fällen, es sei denn, man hat eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies soll den Schutz von Brutplätzen für Vögel und Insekten sowie das Mindestmaß an Baumhöhlen sichern. Wenn Sie also in Ihrem Garten oder auf dem Grundstück einen Baum fällen müssen, sollten Sie vorher nachfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist - es geht nicht nur um die Bäume selbst, sondern auch um den Schutz der Tiere, die in ihnen leben!

Hauptteil des Artikels:

Bundesweit hat die Regierung entschieden, dass vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen und Gehölzen verboten ist. Dieses Verbot gilt auf bebauten wie unbebauten Grundstücken sowie in Kleingärten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte für Bäume, Hecken und Sträucher des jährlichen Zuwachses sind ohne behördliche Genehmigung in dieser Zeit möglich.

Es ist auch verboten, Nist- oder Schlafplätze zu beseitigen, wenn diese gefunden werden. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf vorhandenen Baumhöhlen, die häufig als Brutplatz genutzt werden. Das Verbot soll ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreichen und das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherstellen.

Für eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder anderen Gehölzen muss man sich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach einer Fällgenehmigung erkundigen. Wenn die Kommune keine Gehölzschutzsatzung hat und die Beseitigung eines Baumes oder anderer Gehölze dringend erforderlich ist, muss man Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufnehmen.

Für eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder anderen Gehölzen müssen bestimmte Antragsformulare genutzt werden. Eine Befreiung vom Schnittverbot muss grundsätzlich vor dem Abschneiden der Gehölze vorliegen. Wer gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erklärungsbox:

Baumschutzsatzung
Mehr Wissen: https://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung ist eine Satzung, die von Gemeinden oder Städten erlassen wird, um den Schutz von Bäumen und Gehölzen zu regeln. In der Regel sind diese Satzungen ganzjährig gültig und können spezielle Vorschriften für das Fällen oder Schnitten von Bäumen enthalten.

Tags:

Besondere Aufmerksamkeit Die Baumschutzsatzung Gehölzschutzsatzung Naturschutzbehörde Gemeindeverwaltung Ordnungswidrigkeit Baumschutzsatzung Sommerhalbjahres Fällgenehmigung Antragsformulare

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