Entnahmeverbot für Grundwasser in Delitzsch aufgrund hoher Schadstoffbelastung – Trinkwasserversorgung bleibt unberührt
In Delitzsch wurde ein Entnahmeverbot für Grundwasser in einem Gebiet nahe der ehemaligen Chemischen Reinigung verhängt, um die hohe Schadstoffbelastung zu bekämpfen. Glücklicherweise bleibt die öffentliche Trinkwasserversorgung unberührt, während das Umweltamt und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) bereits an Lösungen arbeiten, um die Situation zu verbessern. Ein Gutachten hat die Notwendigkeit eines Verbots bestätigt, und umfassende Maßnahmen zur Sanierung sind in vollem Gange. Die Allgemeinverfügung tritt 2026 in Kraft und wird kontinuierlich evaluiert.
Die Problematik geht auf die Zeit der DDR zurück, als in den zwei Betriebsteilen der Chemischen Reinigung an der Laueschen Straße durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung größere Mengen toxischer LCKW-Lösemittel in den Boden gelangten. Nach dem Ende des Tagebaus Delitzsch-Südwest und dem damit verbundenen Wiederanstieg des Grundwassers wurden diese Altlasten ausgespült, jedoch bleibt die Schadstoffbelastung ein ernstes Anliegen.
Ein Gutachten, das im vergangenen Jahr von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) in Auftrag gegeben wurde, kam zu dem Schluss, dass aufgrund dieser Schadstoffbelastung ein Entnahmeverbot im Fließrichtungsgebiet notwendig sei. Aktuelle Ergebnisse des Grundwassermonitorings haben diesen Handlungsbedarf bestätigt.
Nordsachsens Umweltamt wird umgehend einen Sachverständigen beauftragen, um die weitere Schadstoffausbreitung prognostisch zu berechnen. Parallel dazu plant die LMBV, ihr Messstellennetz zu erweitern, führt weiterhin halbjährliche Grundwasseruntersuchungen durch und setzt die bereits seit mehreren Jahren laufende Sanierung des Grundwasserleiters mittels Air-Sparging im Schadenszentrum an der Laueschen Straße intensiv fort.
Die Allgemeinverfügung, die am 26. Februar 2026 in Kraft tritt, wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Der Wortlaut der Verfügung samt zugehörigen Anlagen wird am 6. März 2026 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Der genaue Verlauf des Geltungsbereichs ist ebenfalls hinterlegt. Interessierte Bürger können die Allgemeinverfügung online unter www.landkreis-nordsachsen.de „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehen und bei Fragen Kontakt über die Rufnummer 03421-758410 oder die E-Mail adresse buergeranfragen.uwa@lra-nordsachsen.de aufnehmen.