IPO-Pläne in Dohna gestoppt: 'Nicht genehmigungsfähig'
Der erste Teil des Industrieparks Oberelbe (IPO) in Dohna ist nicht genehmigungsfähig: Die Pläne wurden in nur acht Seiten filetiert und könnten 'materiell rechtswidrig' sein. Der Zweckverband will seine Pläne überarbeiten, aber die Bevölkerung spricht von 'Etikettenschwindel'. Was bedeutet das für die Region?
Der erste Teil des Großvorhabens des Industrieparks Oberelbe (IPO) ist nicht genehmigungsfähig, wie die Sächsische Landesbehörde für Lernmaterial (SLLM) verkündet hat. Die Pläne für den ersten Abschnitt des IPO wurden in nur acht Seiten filetiert und könnten daher "materiell rechtswidrig" sein. Der Industriepark IPO soll Industriearbeitsplätze in einer von Tourismus und Landwirtschaft geprägten Region anzusiedeln, was jedoch gegen das "Willen der Bevölkerung" laute.
Der IPO-Zweckverband mit seinen Mitgliedern Pirna, Heidenau und Dohna will nun seine Pläne überarbeiten. Die drei Kommunen haben 6,3 Millionen Euro Umlage in ihren Zweckverband eingezahlt. Der Industriepark soll die Dimension der Region aufwerfen, sagte das Landratsamt. Gegen den Willen der Bevölkerung lässt sich Natur nicht zubetonieren.
Die Pläne für den ersten Abschnitt des IPO wurden von der Sächsischen Behörde für Lernmaterial (SLLM) als "nicht genehmigungsfähig" eingestuft. Der Industriepark IPO soll Industriearbeitsplätze in einer von Tourismus und Landwirtschaft geprägten Region anzusiedeln.