54-Jähriger aus Heidenau gesteht jahrelangen sexuellen Missbrauch von Nachbarskindern – Prozess am Landgericht Dresden nimmt erschreckende Wendung
Ein 54-jähriger Mann aus Heidenau steht im Landgericht Dresden vor schweren Vorwürfen, nachdem er jahrelangen sexuellen Missbrauch von drei Mädchen aus der Nachbarschaft eingeräumt hat. Die Taten, die über eine Dekade hinweg stattfanden, wurden erst ans Licht gebracht, als sich eines der Opfer einer Freundin anvertraute. Der Angeklagte gibt an, eines der Mädchen betäubt und mit einer Hundeleine geschlagen zu haben, während er gleichzeitig Drohungen gegen die Kinder aussprach. Die Mutter eines der Opfer berichtet, dass sie Warnzeichen nicht rechtzeitig erkannte und ihre zunächst freundschaftliche Beziehung zu dem Angeklagten als vertrauensvoll betrachtete. Dieses erschreckende Geschehen wirft ein grelles Licht auf das Thema sexueller Missbrauch und die Verantwortung von Erwachsenen, solche Anzeichen wahrzunehmen.
Die Taten kamen ans Licht, nachdem eines der betroffenen Mädchen sich einer Freundin anvertraute, die hartnäckig darauf bestand, dass das Mädchen auch seiner Mutter von den Vorfällen berichtete. Der Angeklagte sitzt seit Februar 2025 in Untersuchungshaft. Der Prozess, der im Dezember 2024 begann, nahm einen dramatischen Verlauf, als der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag das Wort ergriff. Allerdings äußerte er sich nicht zu den konkreten Vorwürfen: „Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll“, ließ er über seinen Verteidiger verlauten.
Besonders erschreckend ist, dass eines der Mädchen, das er ab 2013 fünfmal missbraucht haben soll, zum Zeitpunkt des ersten Übergriffs erst drei Jahre alt war. Der Angeklagte gab an, das Kind erst nach 2016 mit Chloroform betäubt zu haben und gestand, dass er das Mädchen mit einer Hundeleine geschlagen hätte, sei sich jedoch unsicher über die genauen Umstände.
Ein weiteres Opfer, das 16-jährige geistig gehandicapte Mädchen, wurde ebenfalls zur Zielscheibe der Taten. Die Mutter eines der Opfer äußerte sich als Zeugin zu den alarmierenden Hinweisen und Warnzeichen, die in ihrer Tochter sichtbar waren, jedoch von ihr nicht rechtzeitig erkannt wurden. Sie berichtete von einem Vorfall, bei dem ihre Tochter aus der Wohnung des Angeklagten zurückkam und ihr Kleid falsch herum trug. Auch war der Tochter einmal tagelang übel, nachdem sie übernachtet hatte.
Die Frau, die 2023 als alleinerziehende Mutter mit drei Kindern in das Haus des Angeklagten eingezogen ist, räumte ein, dass sie diesen für einen vertrauenswürdigen Vermieter hielt und nach außen hin eine gute Freundschaft entstanden schien. Der Angeklagte gab ihrer Tochter Nachhilfe und war tagsüber oft zu Hause, da er als DJ arbeitete. Die Tatsache, dass ihre Tochter plötzlich nicht mehr zu ihm gehen wollte, schob die Mutter auf schulische Gründe und die beginnende Pubertät: „Man denkt ja an so etwas nicht“, gestand sie. Der Angeklagte soll ihr Kind zudem mit dem Tod der gesamten Familie bedroht haben, wenn es etwas über die Taten erzählte.