28.03.2026 12:29 | Gesellschaft / Panorama

Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut in Dresden-Lockwitz: Verbindliche Maßnahmen für Imker im Umlaufgebiet

In Dresden-Lockwitz wurde die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenbestand nachgewiesen, was zur Einrichtung eines Sperrbezirks führt, der Teile von Heidenau umfasst. Alle Imker in diesem Gebiet sind nun gefordert, ihre Bienenvölker umgehend auf AFB untersuchen zu lassen, während das Entfernen von Bienen und Imkereimaterial strengstens untersagt ist. Gute Nachrichten gibt es für Honigliebhaber: Der Honig aus betroffenen Beständen bleibt weiterhin unbedenklich für den menschlichen Verzehr. Um mehr über die notwendigen Maßnahmen und den Sperrbezirk zu erfahren, können Interessierte die Informationen auf der Webseite des Landratsamtes einsehen.

Am 25. März 2026 wurde in einem Bienenbestand in Dresden-Lockwitz die Amerikanische Faulbrut (AFB) nachgewiesen. Infolge dieses Befunds hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Sperrbezirk eingerichtet, der Teile von Heidenau, insbesondere die Orte Gommern und Wölkau, umfasst. Für alle Imker innerhalb dieses Sperrbezirks gelten ab sofort verbindliche Maßnahmen, die zum Schutz der Bienenvölker notwendig sind.

Alle Bienenvölker und Bienenstände müssen umgehend, sofern dies noch nicht geschehen ist, amtlich auf AFB untersucht werden. Die Untersuchungen werden laut Behörde unverzüglich eingeleitet, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist es untersagt, Bienenvölker von ihrem bisherigen Standort zu entfernen. Auch das Entfernen von lebenden oder toten Bienen, Waben, Wachs, Honig oder benutzten Gerätschaften aus den Bienenständen ist nicht gestattet.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Speziell gekennzeichnetes „Seuchenwachs“ darf an geeignete Verarbeitungsbetriebe abgegeben werden, während Honig, der nicht zur Fütterung von Bienen bestimmt ist, ebenfalls entnommen werden kann. Für den menschlichen Verzehr ist Honig aus betroffenen Beständen weiterhin ohne Einschränkungen geeignet.

Die Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den Umgang mit Bienen und Imkereimaterial. Die vollständige Allgemeinverfügung, einschließlich einer Karte des Sperrbezirks, wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge veröffentlicht, um die Imker und die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.

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