28.03.2026 12:29 | Gesellschaft / Panorama

Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut in Dresden-Lockwitz eingerichtet: Verbindliche Maßnahmen für Imker gelten ab sofort

In Dresden-Lockwitz wurde die gefährliche Amerikanische Faulbrut (AFB) in einem Bienenbestand entdeckt, was zu einem Sperrbezirk führt, der Teile von Heidenau umfasst. Ab sofort müssen alle Imker in diesem Gebiet schnellstmöglich ihre Bienenvölker untersuchen lassen und dürfen keine Bienen oder Imkereimaterialien mehr bewegen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Gesundheit der Bienen und die Arbeit der Imker zu schützen. Gute Nachrichten gibt es für Honigliebhaber: Der Honig aus den betroffenen Beständen bleibt weiterhin sicher für den menschlichen Verzehr. Weitere Details sind auf der Website des Landratsamtes nachzulesen.

Am 25. März 2026 wurde in einem Bienenbestand in Dresden-Lockwitz die Amerikanische Faulbrut (AFB) nachgewiesen. Infolge dessen hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Sperrbezirk eingerichtet, der Teile von Heidenau, insbesondere die Orte Gommern und Wölkau, umfasst. Für alle Imker innerhalb dieses Sperrbezirks gelten ab sofort verbindliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Laut der Behörde müssen sämtliche Bienenvölker und Bienenstände umgehend amtlich auf AFB untersucht werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Diese Untersuchungen werden unverzüglich eingeleitet, um eine schnelle Reaktion auf den Ausbruch zu gewährleisten. Des Weiteren ist es untersagt, Bienenvölker von ihrem bisherigen Standort zu entfernen, um mögliche Ansteckungen zu vermeiden.

Neben dem Verbot der Bewegungen gelten auch strenge Regelungen für den Umgang mit Bienen und Imkereimaterial. Weder lebende noch tote Bienen, Waben, Wachs, Honig oder benutzte Gerätschaften dürfen aus den Bienenständen entfernt werden. Ausnahmen sind lediglich für speziell gekennzeichnetes „Seuchenwachs“ vorgesehen, das an geeignete Verarbeitungsbetriebe abgegeben werden kann, sowie für Honig, der nicht zur Fütterung von Bienen bestimmt ist. Es wird jedoch betont, dass Honig aus betroffenen Beständen weiterhin ohne Einschränkungen für den menschlichen Verzehr geeignet ist.

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie eine Karte des eingerichteten Sperrbezirks sind auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einsehbar. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bienenbestände und der Imker in der Region und sollen dazu beitragen, die AFB eindämmend.

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